Mitglieder-News: ZDS - Bund und Länder stärken Importeure und Logistik bei Einfuhrumsatzsteuer

Wichtiger Erfolg bei der Optimierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer: Bundestag und Bundesrat haben mit der Verabschiedung des Zweiten Corona Steuerhilfegesetzes die so genannte Fristenlösung beschlossen, die bis Anfang kommenden Jahres umgesetzt werden soll. Zugleich haben Bund und Länder weitere Verbesserungen in Aussicht gestellt. Der ZDS begrüßt diese Entwicklungen ausdrücklich.

Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer: „Der ZDS setzt sich seit langem für eine Reform des Erhebungsverfahrens ein. Das bisherige Vorgehen bremst die Konjunktur und bedeutet einen großen Wettbewerbsnachteil für Seehäfen, Flughäfen und Importeure am Standort Deutschland, den wir dringend ausräumen müssen. Die heute beschlossene schnelle Einführung eines Fristenmodells schafft Abhilfe, und wir danken all jenen im Bundestag, den Bundesländern und der Bundesregierung, die sie ermöglicht haben. Zudem haben die Finanzminister der Länder bereits entschieden weitere Maßnahmen zu ergreifen. Wir können nun sorgfältig das in Europa gängige Verrechnungsmodell vorbereiten, das so kurzfristig nicht hätte eingeführt werden können. Die im Unionzollkodex vorgesehene zentrale Zollabwicklung macht das erforderlich.“

Für das Verrechnungsmodell wirbt der ZDS im Rahmen einer Verbändekoalition seit mehreren Jahren. Es kommt in den meisten EU- Nr. 5/20 – 29. Juni 2020
Staaten zum Einsatz und beinhaltet, dass vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die bei der Einfuhr aus Drittstaaten fällige Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr unmittelbar an den Zoll entrichten, sondern in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden und zugleich in derselben Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteue abziehen, so dass es zu keinem Zahlungsfluss kommt. Dies bedeutet, dass den Unternehmen mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen (Liquiditätseffekt).  

Das jetzt beschlossene Fristenmodell sieht vor, dass die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus EU-Drittstaaten auf den jeweils 26. Tag des Folgemonats der Einfuhr verschoben wird. Auch hieraus ergibt sich ein Liquiditätseffekt für Unternehmen, der laut Beschluss des Koalitionsausschusses bei ca. 5 Mrd. Euro liegt.

Laut Gesetzestext strebt die Bundesregierung an, zusammen mit der Zollverwaltung eine Anwendung der Neuregelung bezüglich der Fälligkeiten im Januar 2021 zu erreichen.

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